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11.02.2010 – Innenminister verbietet Fluglaternen

Brandenburgs Innenminister Rainer Speer hat mir Wirkung zum 04.02.2010 ein Verbot von so genannten Himmels- bzw. Fluglaternen erlassen.

In der Vergangenheit haben diese nicht steuerbaren brennenden Flugobjekte schon mehrere Brände verursacht. In Einzelfällen gab es sogar Verletzte und Tote.

Als Begründung wurde vor allem auch die Waldbrandgefahr angeführt. Brandenburg gehört mit seinen 1,1 Millionen Hektar Wald und dem reichen Kiefernbestand zu den waldbrandgefährdetsten Regionen in Europa. 450.000 Hektar des Brandenburger Waldes sind in die höchste Waldbrandgefahrenklasse A eingeteilt. Rund 40 Prozent aller Waldbrände in Deutschland ereignen sich in Brandenburg.

Wer gegen dieses Verbot verstößt muss mit Bußgelder bis 5000 Euro rechnen.

Die ördnungsbehördliche Verordnung finden Sie hier: ObV Fluglaternen